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kma - Klinik Management aktuell 2013; 18(01): 30-33
DOI: 10.1055/s-0036-1576776
DOI: 10.1055/s-0036-1576776
Politik
Das Privileg der Kirchen wackelt
Der Dritte WegWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. März 2016 (online)
Streikende Mitarbeiter zwingen kirchliche Kliniken immer öfter, Tarifverträge mit Gewerkschaften abzuschließen, obwohl das kirchliche Arbeitsrecht kein Streikrecht vorsieht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht Streiks in kirchlichen Einrichtungen erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.