Gesundheitswesen 2016; 78 - V71
DOI: 10.1055/s-0036-1578886

Fachplanung Gesundheit in Baden-Württemberg – Erste Ergebnisse eines Pilotvorhabens

T Sammet 1, B Szagun 2, M Brücker 1
  • 1Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart
  • 2Hochschule Ravensburg-Weingarten, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Weingarten

Im weit überwiegenden Teil der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs sind Kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK) als Beratungs- und Steuerungsgremien etabliert. Im Rahmen des Pilotvorhabens „Erarbeitung eines Fachplanes Gesundheit“ erproben und analysieren von Dezember 2014 bis Mai 2016 die sechs Land- und Stadtkreise Enzkreis, Karlsruhe, Lörrach, Rhein-Neckar-Kreis, Reutlingen und Stuttgart den Aufbau einer Fachplanung Gesundheit unter Bürgerbeteiligung (Gesundheitsdialoge). Die Fachplanung Gesundheit ist ein Instrument zur Planung und Steuerung für die KGK in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, medizinische Versorgung und Pflege. Das übergeordnete Ziel der auf dem Public Health Action Cycle basierenden Fachplanung ist die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Quantitative und qualitative Daten zur gesundheitlichen und sozialen Lage einschließlich der Versorgung werden auf Land- und Stadtkreisebene mit räumlichem Bezug im Rahmen der Analysephase strukturiert, ausgewertet und kartographisch dargestellt. So sollen bedarfsgerechte Strategien festgelegt und schließlich umgesetzt und begleitend evaluiert werden. Es werden Erfahrungen der beteiligten Land- und Stadtkreise und erste Ergebnisse des Vorhabens vorgestellt. Die Fachplanung hängt maßgeblich von der kommunalen intersektoralen Zusammenarbeit behördlicher Arbeitsbereiche mit der KGK und weiteren Akteuren der Bereiche Gesundheit und Soziales ab. Art und Ausmaß der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entlang des Planungs- und Umsetzungsprozesses unterscheiden sich je nach Thema und Rahmenbedingungen. Eine wesentliche Rolle für die Etablierung kommunaler Planungsprozesse spielen die Festlegung von Zuständigkeiten und Entscheidungswegen sowie auch die Informationslage, d.h. das Existieren einer kommunalen Gesundheitsberichterstattung sowie der Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten (Gesundheitsatlas Baden-Württemberg).