Gesundheitswesen 2016; 78 - P16
DOI: 10.1055/s-0036-1578914

Anstieg in Chikungunyavirus- und Denguefieber-Meldungen in NRW 2001 – 2014

A Maisa 1, D Kalhöfer 1, I Daniels-Haardt 2, A Jurke 3
  • 1Landeszentrum Gesundheit NRW, Infektiologie und Hygiene, Münster
  • 2LZG.NRW, Leiterin FB Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Münster
  • 3Landeszentrum Gesundheit NRW, Infektiologie und Hygiene, Fachgruppenleitung, Münster

Hintergrund: Denguefieber gehört neben Malaria und Durchfallerkrankungen zu den häufigsten aus tropischen Ländern importierten Infektionen. Darüber hinaus werden mittlerweile auch vermehrt Fälle von Chikungunyavirus gemeldet. Mithilfe des Surveillance-Systems lassen sich Trends zu Fallzahlen und Expositionsorten erkennen, die den Gesundheitsämtern bei der Ermittlung von gemeldeten Fällen hilfreich sein können. Methoden: Deskriptive Auswertung der Meldedaten gemäß §§6,7 Infektionsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen (NRW) von 2001 bis 2014 (survnet@rki) für Fälle von Chikungunyavirus und Denguefieber, die die Falldefinition erfüllen. Ergebnisse: In NRW wurden von 2006 bis 2014 insgesamt 65 Chikungunyavirus-Fälle gemeldet. Bis einschließlich 2013 blieb es bei 10 oder weniger gemeldeten Fällen pro Jahr mit Reiseanamnese Afrika oder Asien. Hingegen wurden 2014 insgesamt 26 Fälle gemeldet, überwiegend mit Expositionsort Amerika (Nordamerika, Zentralamerika, Lateinamerika, Südamerika, Karibik). Für Denguefieber wurden im Vergleich insgesamt 667 Fälle (2001 – 2014) gemeldet, mit 7 Fällen in 2001 bis zu einem Anstieg von 112 Fällen in 2014 (Durchschnittlich 48 Fälle/Jahr; Median 38), bei denen sich eine ähnliche Verteilung der Expositionsorte feststellen lässt. Diskussion: Der Chikungunya-Ausbruch seit 2013 in der Karibik spiegelt sich auch in den Meldedaten in NRW wider. Während in den Jahren zuvor ausschließlich die bekannten Endemiegebiete in Asien und Afrika als Expositionsort angegeben wurden, werden derzeit überwiegend Chikungunya-Fälle mit Expositionsort auf dem amerikanischen Kontinent gemeldet. Eine Berücksichtigung neuer Epidemiegebiete ist bei einer Reiseanamnese unbedingt erforderlich. Die Nennung von ungewöhnlichen zuvor nicht bekannten Gebieten erfordert laut Falldefinition des RKI eine besonders gesicherte labordiagnostische Bestätigung. Darüber hinaus sollten Reisende über aktuelle Expositionsorte informiert und über Maßnahmen zur Prävention von Mückenstichen aufgeklärt werden.