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DOI: 10.1055/s-0036-1585507
Patentverletzung
Publication History
Publication Date:
02 September 2016 (online)

Wie 3M bekannt gab, hat ein Gericht in Düsseldorf gegen die Firma Dental Direkt GmbH eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung verhängt. Dem Unternehmen 3M wurden Schadensersatzansprüche zugesprochen, die bis zum Dezember 2008 zurückreichen. Die Dental Direkt GmbH hatte gegen ein Patent von 3M verstoßen, welches das Einfärben von Restaurationen aus Zirkoniumoxid ermöglicht.


Das Gericht stützt seine Entscheidung auf ein deutsches Patent sowie den deutschen Teil eines europäischen Patents. Beide beschreiben ein Verfahren zum Einfärben vollkeramischer Restaurationen unter Verwendung spezieller Färbeflüssigkeiten, mit denen sich die natürliche Zahnfarbe exakt imitieren lässt.
Zwar kann Dental Direkt noch Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegen und hat das von 3M durchgesetzte europäische Patent bereits angefochten. 3M hat allerdings entschieden, das Urteil durch Bereitstellung einer Sicherheit vorläufig zu vollstrecken.
Nach einer Pressemitteilung der
3M Deutschland GmbH, Neuss