Zeitschrift für Palliativmedizin 2016; 17(05): 1-59
DOI: 10.1055/s-0036-1594109
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Thromboembolieprophylaxe (TEP) am Lebensende – Absetzen oder fortführen?

L Spaeth
1   Universitätsklinikum Würzburg, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Würzburg, Deutschland
,
R Mauser
1   Universitätsklinikum Würzburg, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Würzburg, Deutschland
,
B van Oorschot
1   Universitätsklinikum Würzburg, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Würzburg, Deutschland
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Publication History

Publication Date:
13 December 2016 (online)

 

Fragestellung:

Anknüpfend an die S3-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und an die internationale „Choosing wisely“-Initiative wurde auf der Palliativstation im Universitätsklinikum Würzburg im Juni 2015 das „Klug Entscheiden am Lebensende“-Programm eingeführt. Durch eine präzisere Festlegung und kurzfristigere Evaluation der Therapieziele sowie genauere palliative Stadieneinteilung soll hierdurch die nicht zielführende Medikation am Lebensende vermieden werden. Der Fokus der retrospektiven Patientenaktenanalyse lag auf der Thromboembolieprophylaxe (TEP) in der Sterbephase (3 bis 7 Tage vor dem Tod) durch das NMH Na-Enoxaparin, das durch die subkutane Applikation unabhängig von der Schluckfähigkeit des Patienten gegeben werden kann, und zudem zur Thromboseprophylaxe bei stationären Tumorpatienten sowie palliativen Patienten eine breite Anwendung findet.

Methodik:

Untersucht wurden zwei Patientengruppen: die Kontrollgruppe (Z1, n = 107) vor der Einführung des Klug Entscheiden-Programmes sowie die Klug-Entscheiden-Gruppe (Z2, n = 85) nach der Implementierung des Programmes. Es wurden jeweils nur auf der Station Verstorbene betrachtet.

Ergebnis:

In Z1 erhielten 2 Tage vor dem Tod 29,7% der Patienten eine (primäre) TEP, in Z2 zum gleichen Zeitpunkt 2,7% (p < 0,001). In der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation wurde keine Häufung von Hinweisen auf thromboembolische Ereignissen festgestellt (Z1: 7,5%, Z2: 5,9%, p > 0,05). Schmerzen und Dyspnoe traten in vergleichbarer Intensität auf und Medikamente zur Symptomlinderung in der Sterbephase waren in unverändertem Umfang erforderlich.

Schlussfolgerung:

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass durch individuelle Entscheidungen bezüglich des Absetzens der TEP am Lebensende kein Qualitätsverlust in der Patientenversorgung befürchtet werden muss. Das Würzburger Klug-Entscheiden-Programm und diese Untersuchung sollen zur weiteren Reflexion über ärztliches Handeln am Lebensende beitragen und ermutigen.