Zeitschrift für Palliativmedizin 2016; 17(05): 1-59
DOI: 10.1055/s-0036-1594220
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Palliativmedizinische Komplexbehandlung oder Besondere Einrichtung – wie entscheiden?

B Schubert
1   Krankenhaus St. Joseph-Stift, Fachabteilung für Onkologie, Geriatrie und Palliativmedizin, Dresden, Deutschland
,
P Pfeiffer
2   Krankenhaus St. Joseph-Stift, Geschäftsführung, Dresden, Deutschland
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Publication Date:
13 December 2016 (online)

 

Mit dem im November 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz eröffnet sich die Option, Palliativstationen als „Besondere Einrichtungen (BE)“ anerkennen zu lassen. Für eigenständige Palliativstationen soll es künftig möglich sein, ab 2017 krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern zu vereinbaren, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Darüber hinaus soll es Kliniken ohne bettenführende Palliativabteilung ermöglicht werden, ab 2017 ein krankenhausindividuelles Zusatzentgelt zur Finanzierung eines multiprofessionellen palliativmedizinischen Konsiliardienstes zu verhandeln. Diese Zusatzentgelte sollen ab 2019 bundesweit einheitlich sein. Wie nun entscheiden? Finanzierung im diagnosis related groups System (DRG) oder als BE? Wie sieht aktuell die Finanzierung der Spezialisierten Stationären Palliativversorgung im DRG-System aus? Und welche Kostensätze müssten als BE verhandelt werden, um die für die Versorgung von Palliativpatienten erforderlichen Personalkosten und Sachmittel refinanzieren zu können? Auf der Basis qualitativer Grundannahmen, sich daraus ergebender Personalschlüssel und Sachleistungen und unter Nutzung von Kalkulationsdaten, die das St. Joseph-Stift an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für eine Palliativstation mit 10 Betten übermittelt hat, werden diese Überlegungen ergänzt.