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DOI: 10.1055/s-0037-1601949
Infektionsschutz in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge; eine Auswertung im Rhein-Neckar-Kreis
Publication History
Publication Date:
02 May 2017 (online)
Zielsetzung::
Durch steigende Flüchtlingszahlen 2015 und der Notwendigkeit zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften (GUKs) wurden im Rhein-Neckar-Kreis 28 Einrichtungen neu eröffnet. Nach Konsolidierung der Zugangszahlen 2016 wurde eine stabile Unterbringungssituation erreicht. Zur Sicherung der hygienischen Voraussetzungen und zur Gewinnung eines Überblicks über die infektionshygienische Situation fand durch das Gesundheitsamt eine Beratung und gemeinsame Begehung der Einrichtungen mit den zuständigen Behörden statt.
Methode::
Von Juni bis Juli 2016 wurden 60 GUKs zur Unterbringung von Flüchtlingen nach §36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz begangen. Als Begehungsgrundlage wurde eine Checkliste verwendet, welche anhand des Rahmenhygieneplans der Länder, „Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose“, von 2015 und Empfehlungen von Wohlfahrtsverbänden entworfen wurde. Kernpunkte zum Hygienemanagement, zum Personal- und Infektionsschutz sowie sanitär- und küchenhygienische Parameter wurden geprüft.
Ergebnis::
Die GUKs wurden in Notunterkünfte (n = 5), Containerbauten (n = 4), Hotel/Apartments (n = 10), Wohnhäuser (n = 23) und ehemalige Firmenbürokomplexe (n = 18) als Unterbringungsform unterteilt. Die Überprüfung ergab, dass in Sanitärräumen die Ausstattung in 33,3% der Fälle von den Empfehlungen abwich. Dies galt auch bei 21,7% für die Küchenbereiche. Hygienepläne waren in keiner Einrichtung vorhanden. Im Bereich der Prozessqualität zeigte sich, dass in 96,7% lediglich eine mündliche Anleitung der Bewohner zur Reinigung erfolgte. Nach Beratung und Begehung wurden die Mängel in den Einrichtungen behoben.
Schlussfolgerung::
Die Überprüfung der Einrichtungen im Hinblick auf die Vorgaben des Rahmenhygieneplans und den Empfehlungen der Wohlfahrtsverbände zeigt, dass in einigen bedeutenden Teilbereichen die hygienischen Voraussetzungen nicht umfassend erfüllt waren. Den zuständigen Behörden und Betreibern konnten differenziert Anpassungsvorschläge rückgemeldet werden. Damit wurden kurzfristige Verbesserungen zur Gefahrenabwehr ermöglicht. Neben der gesetzlich geforderten Überwachung ist die checklistengestützte Begehung ein wichtiges Instrument zu einem standardisierten Vorgehen und erleichtert die Rückmeldung an die zuständigen Ansprechpartner. Die gefundenen Verbesserungsmöglichkeiten sollen als Basis einer zukünftigen Planung bei der Schaffung von GUKs dienen.