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Hamostaseologie 2002; 22(01): 49-50
DOI: 10.1055/s-0037-1622009
DOI: 10.1055/s-0037-1622009
Original Article
Zertifikationskriterien des/der hämostaseologisch qualifizierten Arztes/Ärztin[*]
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Dezember 2017 (online)

Zusammenfassung
Diese Zertifikationskriterien sollen den hämostaseologisch qualifizierten Arzt definieren. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus einer entsprechenden Formulierung des Transfusionsgesetzes (TFG §§14 und 15), deren Definition bislang aussteht. Infolgedessen wurde der Ärztliche Beirat der Deutschen Hämophilie-Gesellschaft (DHG e.V.) seitens der DHG aufgefordert, eine entsprechende Definition des hämostaseologisch qualifizierten Arztes zu formulieren. Darüber hinaus spiegelt sie die Überzeugung des Ärztlichen Beirats der DHG e.V. bezüglich der künftigen Bezeichnung »Hämostaseologie« bei Reform der Weiterbildungsordnung wider.
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Literatur
- 1 Brackmann HH, Depka Prondzinski Mv, Heinrichs C. et al. Leitlinien zur Qualitätssicherung der Hämophiliebehandlung. Hämostaseologie 2001; 21: 35-6.