Die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit bildet die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß Fev schließt eine „messbare Tagesschläfrigkeit die Fahreignung aus, eine behandelte Tagesschläfrigkeit führt hingegen zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit in allen Führerscheinklassen (siehe Anlage 4 der FeV). Die FeV macht keine spezifischen Vorgaben für die Narkolepsie.