Bei rheumatischen Beschwerden des Bewegungsapparates sollten Malignome als Ursasche paraneoplastischer Arthropathien immer bei den differenzialdiagnostischen Erwägungen berücksichtigt werden (1, 2). Rheumatische Symptome können als Erstmanifestation von Tumoren bestehen, diese ähneln den Beschwerden bei echten rheumatologischen Erkrankungen. Pathogenetisch sind diese Arthritiden Ausdruck eines direkten Gelenkbefalls oder einer paraneoplastischen Stimulation von autoimmunen Prozessen.
Nachdruck aus und zu zitieren als: arthritis + rheuma 2017; 37: 247–249