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DOI: 10.1055/s-0038-1651682
Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Auditergebnissen und den Patientinnenerfahrungen in Brustzentren in Nordrhein-Westfalen?
Publication History
Publication Date:
22 May 2018 (online)
Zielsetzung:
In Nordrhein-Westfalen soll Brustkrebs zur Wahrung und Verbesserung der Therapiequalität in zertifizierten Brustzentren operiert werden. Dafür müssen sich alle Zentren dreijährlich einem Auditprozess mit geschulten Auditoren unterziehen und jährlich an einer Patientinnenbefragung teilnehmen, die wissenschaftlich ausgewertet wird. Während es zum Nutzen von zertifizierten Zentren bezüglich der Behandlungsqualität schon einige Studien gibt, soll hier erstmals untersucht werden, ob sich das Ergebnis des Auditierungsprozesses in den Erfahrungen der Patientinnen widerspiegelt.
Materialien und Methoden:
Die quantitativen Ergebnisse aller Zertifizierungsauditberichte der Ärztekammer Westfalen-Lippe der Jahre 2014 – 2016 von Brustzentren in Nordrhein-Westfalen wurden mittels Mehrebenenanalysen mit verschiedenen Skalen einer jährlichen, poststationären, postalischen Befragung von Patientinnen verknüpft, die wegen eines primären Mammakarzinoms dort operiert wurden.
Ergebnisse:
Es wurden Auditberichte und Befragungsdaten von 3016 Patientinnen aus 33 Brustzentren untersucht. Ein statistisch signifikanter, positiver Zusammenhang wurde zwischen der Anzahl der Stärken (positive Auffälligkeiten) und der Hinweise (zumeist negativ) im Auditbericht und den von Patientinnen wahrgenommenen Problemen in der Ablauforganisation gefunden. Ein weiterer Zusammenhang zur Einbeziehung in die Planung der weiteren Behandlung im Rahmen der Entlassung ist nur schwach ausgeprägt.
Zusammenfassung:
Insgesamt scheint es wenige Zusammenhänge zwischen den Ergebnissen eines Zentrums im Auditbesuch und den Patientinnenerfahrungen zu geben. Die Ergebnisse des Auditprozesses scheinen jedoch mit der wahrgenommenen Ablauforganisation zu korrelieren. Die Patientinnen scheinen zu allen anderen Dimensionen der Patientenerfahrung ein spezifisches subjektives Erleben zu haben, das trotz der ausdrücklichen Forderung nach Patientinnenorientierung im Anforderungskatalog so nicht durch die Auditbesuche abgebildet werden kann. Das Ergebnis unterstreicht den Nutzen der jährlichen verpflichtenden Patientinnenbefragung, da sie weitergehende wertvolle Informationen liefert.