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DOI: 10.1055/s-0038-1667787
Qualitätsgesicherte Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege: die gesundheitliche Ausgangslage der Bewohner/innen und Beschäftigten
Publication History
Publication Date:
03 September 2018 (online)
Hintergrund:
Mit dem Präventionsgesetz sollen qualitätsgesicherte Präventions- und Gesundheitsförderungs-Maßnahmen in Lebenswelten der stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege weiterentwickelt werden. Unterstützt wird dieser Ansatz durch das BMG-Förderprojekt „QualiPEP“ des AOK-Bundesverbandes. Dabei ist die Analyse der gesundheitlichen Ausgangslage der Beschäftigten und Bewohner/innen ein wichtiger erster Schritt sowie eine Bestandsaufnahme einschlägiger Qualitätssicherungskonzepte.
Methoden:
Die Daten leiten sich aus den Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der in der Pflege (N = 618.309) und Heilerziehungspflege (N = 76.779) beschäftigten AOK-Mitglieder ab. Hinzu kommen Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten, die stationäre Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung beziehen (N = 349.294). Es handelt sich um Routinedaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Daten zur Ermittlung der Qualitätssicherungsaspekte stammen aus einer systematischen Recherche in 13 Fachportalen.
Ergebnisse:
Viele Pflegebedürftige leiden unter Hypertonie (65,8%) und/oder Demenz (55,4%); 48,2% nehmen 5 – 9 Medikamente ein. Häufigste Diagnose bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung ist Harninkontinenz (24,0%), bei 26,9% ist die Alltagskompetenz eingeschränkt. 54,7% nehmen 1 – 4 Medikamente ein. Die Beschäftigten erkranken deutlich häufiger an Depressionen als andere Berufsgruppen. Zur Messung der Lebensqualität fehlen Indikatoren zu sozialer Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz.
Schlussfolgerungen:
In beiden Lebenswelten besteht hoher Bedarf an systematischen Präventionsangeboten, so etwa für die Bewohner/innen aufgrund des Poly-Medikamentengebrauchs in der Sturz- und Suchtprävention sowie für Beschäftigte im Feld der psychologischen Hilfen. Um diese Angebote zielgerecht umsetzen zu können, ist u.a. das Kriterium der Selbstbestimmung auch bei kognitiv eingeschränkten Zielgruppen im Qualitätsprozess der Bedarfsanalyse und Konzeptplanung zu berücksichtigen.