Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-0038-1667813
Traumatisierte Kinder und Jugendliche nach Großschadenslagen – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
Publication History
Publication Date:
03 September 2018 (online)
Hintergrund:
Nach Großschadenslagen, wie z.B. Hochwasser und Amokläufen, weisen v.a. Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Risiko auf eine Traumafolgestörung zu entwickeln (Hofmann & Besser, 2015). Bei anhaltenden starken Folgeerscheinungen steht an letzter Stelle der Versorgung eine Therapie durch entsprechende Psychotherapeuten. (Karutz & Lasogga, 2016) Unklar dazu ist, wie die heilkundliche Versorgung traumatisierter Kinder und Jugendlicher im Falle einer Großschadenslage sichergestellt ist.
Methoden:
Durch eine schriftliche Befragung von 206 ambulant tätigen Psychotherapeuten mit traumaspezifischer Qualifikation sollten im Rahmen der Versorgungsforschung Einschätzungen zur derzeitigen Absicherung der längerfristigen psychosozialen Versorgung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen nach Großschadenslagen in Deutschland ermittelt werden. Die Rücklaufquote der anonymisierten Befragung betrug 44% (92).
Ergebnisse:
In der Versorgung einer Vielzahl von behandlungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen nach einer angenommenen Großschadenslage im Versorgungsgebiet des Befragten, sahen 90 von 92 Befragungsteilnehmern erhebliche Risiken. Gründe lagen nach Ansicht der Befragten in den unzureichenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in ihrem Versorgungsgebiet (72), den mangelhaften traumaspezifischen Kenntnissen der Akteure (63) und der fehlenden Vernetzung von Einsatzkräften und Psychotherapeuten (61).
Schlussfolgerungen:
Die Befragung zeigte, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen größtenteils nicht ausreichend ist, um das Ausmaß von Traumafolgestörungen nach einer Großschadenslage adäquat zu behandeln. Demnach bedarf es Veränderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten und der Bedarfsplanung. Außerdem sind feste Vernetzungsstrukturen zwischen den Einsatzorganisationen und den Psychotherapeuten erforderlich. (Müller, Klewer & Karutz, 2018)