Nuklearmedizin 2018; 57(06): IX-X
DOI: 10.1055/s-0038-1676687
Verschiedenes
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Vorsicht bei Patientenfotos und Videodokumentation im Vortrag, bei Publikationen oder auf der Praxishomepage[*]

Das Recht am eigenen Bild
R. Sailer
,
A. Wienke
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Publication History

Publication Date:
18 December 2018 (online)

Bei medizinisch-wissenschaftlichen Vorträgen, bei ärztlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, in Fachzeitschriften und auch in der medizinischen Forschung werden regelmäßig Abbildungen von Patienten zur Veranschaulichung von Krankheitsbildern, Behandlungsverfahren oder intraoperativer Situationen verwendet. Dies geschieht in Form der Präsentation von Röntgenbildern, intraoperativen Foto- oder Videoaufnahmen oder Bildern von Körperteilen. Auch bei der Darstellung einzelner ärztlicher Tätigkeiten oder Behandlungsverfahren ist es jedenfalls für bestimmte Eingriffe zulässig, Vorher- und Nachher-Bilder von Patienten auf der Praxishomepage zu veröffentlichen oder in der Praxis oder bei Vorträgen vorzustellen. Die Verwendung und Präsentation solcher Bilder von Patienten oder Abbildungen von Körperteilen ist gerade in der ärztlichen Ausbildung, bei Vorträgen und auch in wissenschaftlichen Publikationen geradezu an der Tagesordnung und selbstverständlich. Dennoch sollte man sich dabei im Klaren darüber sein, dass die Rechte der abgebildeten Persönlichkeiten und derjenigen, welche die Abbildungen (Fotos, Röntgenbilder etc.) hergestellt haben, nicht verletzt werden dürfen. Welche Aspekte hierbei zu beachten sind und wie man sich vor Ansprüchen Dritter auf Unterlassung und Schadensersatz am besten schützen kann, stellen wir im nachfolgenden Beitrag vor:

* Dieser Beitrag erschien zuerst in: Laryngo-Rhino-Otologie 2018; 97(02): 121–122. doi: 10.1055/s-0043–118941