Nuklearmedizin 2018; 57(06): XI-XIII
DOI: 10.1055/s-0038-1676688
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A. Wienke
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Publication Date:
18 December 2018 (online)

Die Patientenaufklärung ist mittlerweile auch in Arztkreisen zu einer allseits anerkannten und zentralen ärztlichen Verpflichtung geworden. Die Patientenaufklärung in Klinik und Praxis zählt neben der standardgemäßen Behandlung und der Dokumentation zu den Kardinalpflichten des ärztlichen Berufes. Auch der Gesetzgeber hat die Patientenaufklärung mit den Bestimmungen des Patientenrechtegesetzes zu einem zentralen Element der ärztlichen Behandlung erhoben. Ungeachtet dessen gibt es nach wie vor eine Vielzahl von sog. Arzthaftungsklagen, die sich auf eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht stützen und damit in vielen Fällen Erfolg haben.

* Dieser Beitrag erschien zuerst in: Laryngo-Rhino-Otologie 2018; 97(06): 415–418. doi: 10.1055/a-0588–6633