Gesundheitswesen 2019; 81(03): 225-226
DOI: 10.1055/s-0039-1679253
Vorträge
Fachausschuss GBE und Prävention
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kommunale Gesundheitsberichterstattung in Bayern

J Kuhn
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Gesundheit, Oberschleißheim, Germany
,
J Brettner
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Gesundheit, Oberschleißheim, Germany
,
S Zollikofer
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Gesundheit, Oberschleißheim, Germany
,
V Reisig
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Gesundheit, Oberschleißheim, Germany
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Publication History

Publication Date:
05 April 2019 (online)

 

In Bayern ist die Gesundheitsberichterstattung Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter nach Art. 10 GDVG. Um die Gesundheitsämter fachlich adäquat unterstützen zu können, führte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zwischen April und Juli 2018 eine Befragung der Gesundheitsämter in Bayern durch, an der 61 der 76 Gesundheitsämter teilnahmen. 24 der 61 Gesundheitsämter haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Gesundheitsbericht erstellt, vier Gesundheitsämter planen einen Bericht.

Die Themen der Gesundheitsberichte beziehen sich bei gut der Hälfte der Ämter auf die Schwerpunkte des Bayerischen Präventionsplans sowie die Schwerpunktkampagnen des bayerischen Gesundheitsministeriums. Bei den Datenquellen für die Gesundheitsberichte stehen die Schuleingangsuntersuchungen, der Bayerische Gesundheitsindikatorensatz und der Gesundheitsatlas sowie Daten aus der amtlichen Statistik im Vordergrund, d.h. die Gesundheitsämter nutzen vor allem leicht zugängliche Daten.

Unterstützungsbedarf sahen die Ämter vor allem hinsichtlich epidemiologischer Kenntnisse und Risikokommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, EDV allgemein, Projektmanagement und Textgestaltung. Die verschiedenen Handlungshilfen des LGL werden von den Gesundheitsämtern in den meisten Fällen genutzt.

Insgesamt zeigt die Erhebung, dass die Gesundheitsberichterstattung in Bayern durch den Bayerischen Präventionsplan, die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie nach §20f SGB V und insbesondere die Implementierung der Gesundheitsregionenplus in den letzten Jahren wichtige Entwicklungsimpulse und auch zusätzliche Ressourcen erhalten hat. Die Erhebung lässt zudem erkennen, dass gegenüber der „Münchner GBE-Studie 2008 eine sowohl quantitative als auch qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsberichterstattung stattgefunden hat. Eine unterstützende Infrastruktur, wie sie mit dem bayerischen Gesundheitsindikatorensatz, dem Gesundheitsatlas, den GBE-Handlungshilfen, den Fortbildungen und den Gesundheitsregionenplus als regionalen Netzwerken vorgehalten wird, ist dabei unverzichtbar.

Literatur:

[1] Länderoffene Arbeitsgruppe ÖGD: Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Öffentliche Gesundheitsdienst: Public Health vor Ort. Das Gesundheitswesen 2018; 80: 679 – 681.

[2] Stockmann S et al.: Kommunale Gesundheitsberichterstattung in Deutschland: eine empirische Erhebung. Gesundheitswesen 2008; 70: 679 – 683.