Gesundheitswesen 2019; 81(03): 233-234
DOI: 10.1055/s-0039-1679274
Vorträge
Fachausschuss GBE und Prävention
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zusammenarbeit mit Krankenkassen – Erfahrungen bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes am Beispiel des Landkreises Marburg-Biedenkopf

R Reul
1   Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gesundheitsamt, Marburg, Germany
,
B Wollenberg
1   Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gesundheitsamt, Marburg, Germany
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Publication History

Publication Date:
05 April 2019 (online)

 

Vorgehensweise:

Entwicklung, Umsetzung von Maßnahmen in den drei Lebensphasen „Gesund aufwachsen – Gesund bleiben – Gesund altern“ im Rahmen einer Gesamtstrategie und unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) im SGB V §20.

Ergebnisse:

Im Jahr 2016 initiierte der Landkreis Marburg-Biedenkopf nach einem Beschluss der Kreisorgane gemeinsam mit der Universitätsstadt Marburg die Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ als Netzwerk für einen integrierten Präventionsplan unter dem Titel „Gemeinsam für Gesundheit und Lebensqualität“.

Durch die Mitgliedschaft des Landkreises im Gesunde Städte-Netzwerk wurde 2017 ein Förderantrag zur Umsetzung des Präventionsplans durch die Techniker Krankenkasse (TK) für fünf Jahre bewilligt. Zuvor gab es seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) den Vorschlag, die Gesundheitsförderung und Prävention im Setting Schule im Landkreis auszubauen. Daraufhin wurde unter der Leitung des Gesundheitsamtes der Arbeitskreis (AK) „Gesundheitsförderung an Schulen“ eingerichtet. Dem AK gehören u.a. die Barmer, AOK Hessen, IKK classic, TK, DAK Gesundheit und die Unfallkasse Hessen an. Inzwischen wurden mit Fördermittel der TK drei zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt, welche in 2019 umgesetzt werden. Des Weiteren bekam der Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen im Jahr 2018 die erste kassenübergreifende Maßnahme gefördert und sammelt erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der „Gemeinsamen Stelle der Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung“.

Schlussfolgerung:

Das PrävG hat eine hohe Motivation bei Akteuren innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung ausgelöst, sich an dem strukturierten Entwicklungsprozess für eine Präventionsstrategie zu beteiligen. Gleichzeitig fehlt vielen Institutionen für die Konzeptentwicklung, die fachliche Expertise in Public Health und die Erfahrung bei Förderanträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§20 und 20a SGB V. Als wesentliche Gelingensfaktoren wurde die Einrichtung einer gesundheitswissenschaftlichen Koordinierungsstelle im Gesundheitsamt und die Entwicklung einer integrierten Präventionsstrategie, identifiziert. Dies gilt sowohl für die Kooperation mit der GKV als auch für die interdisziplinäre und sektorale Zusammenarbeit vor Ort. Die sehr unterschiedliche Förderpraxis der gesetzlichen Krankenkassen erschwert die Antragsstellung. Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Handlungskonzeptes in einem Landkreis erfordert sehr viele Ressourcen und das bundesweite Fördermodell „Gesunde Kommune“ der TK ist eine Ausnahme. Die Förderschwerpunkte der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen sind ebenso heterogen, wie die Förderunterlagen. Die Chancenungleichheit zwischen den Kommunen wird so verstärkt.

Literaturhinweis:

Reul Rolf und Dr. med. Birgit Wollenberg „Gemeinsam für Gesundheit und Lebensqualität – Erfahrungen bei der Entwicklung einer kommunalen Strategie zur Umsetzung des Präventionsgesetzes“ in der Fachzeitschrift „Der Landkreis“ Ausgabe 1/2 zum Schwerpunktthema Gesundheitsförderung und Prävention in den Landkreisen; 88. Jahrgang; Herausgeber: Deutscher Landkreistag, Berlin, Lennéstraße 11; Verlag: W. Kohlhammer GmbH.