Gesundheitswesen 2019; 81(03): 234
DOI: 10.1055/s-0039-1679275
Vorträge
Fachausschuss GBE und Prävention
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der ÖGD und das Präventionsgesetz – meist ein wesentlicher Player oder oft nur am Rande dabei?

D Starke
1   Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Düsseldorf, Germany
,
B Szagun
2   Hochschule Ravensburg-Weingarten, Fakultät soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Weingarten
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. April 2019 (online)

 

Das PrävG adressiert den ÖGD als gemeinwohlorientierten und ‚Health in all Policies' fördernden PH-Akteur aufgrund der föderalen Strukturen nicht direkt. Gleichzeitig schreiben Landesgesetze dem ÖGD vielerorts eine koordinierende Funktion in Gesundheitsförderung/Prävention zu. Diese Funktionen werden in den Bundesrahmenempfehlungen zum PrävG, insbesondere durch die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz betont: Etablierte Strukturen auf kommunaler Ebene, konkret GBE und Koordination sollen genutzt werden. Eine Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf die Sozialversicherungsträger soll vermieden werden.

In diesem Kontext soll im Rahmen des Kongresses nach drei Jahren PrävG ein Zwischenstand diskutiert werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein erster Impact des Gesetzes auf die systemischen Elemente von Gesundheitsförderung und Prävention zu beobachten ist: Ist es zu einer Stärkung kommunaler Strukturen gekommen, indem sich etwa Aufgaben und Ressourcen kommunaler Planungsgremien erweitert haben oder sich ein verstärkter Bedarf an einer Gesundheitsberichterstattung als kommunaler Planungsgrundlage gezeigt hat? Oder hat die bundesgesetzlich verankerte Stärkung wesentlicher Strukturen auf Bundes- und Landesebene bisher eher zu einer zentralisierten Steuerung und ‚Blindheit' für die Stadt- und Landkreisebene geführt, d.h. etablierte Strukturen wurden oder werden dadurch geschwächt?

Ein wesentliches Ziel des PrävG ist die strukturelle Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung. Ob dieses Ziel erreicht wird oder es nur zu einer Aufgabenverlagerung kommt, sollte möglichst frühzeitig erkannt werden, um spezifisch unterstützen bzw. gegensteuern zu können. Speziell o.g. nicht intendierte Aufgabenverlagerung könnte andernfalls zu einem kaum reversiblen kommunalen Strukturabbau führen und damit ein zentrales Ziel des PrävG dauerhaft konterkarieren. Aus Perspektive des ÖGD ist es sinnvoll, die Erfolgsfaktoren für eine zentrale Rolle des kommunalen ÖGD im Rahmen der Umsetzung des PrävG zu identifizieren und kommunizieren.