Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-0039-1679345
Infektionshygienische Mindeststandards für das Prostitutionsgewerbe. Eine Empfehlung für den ÖGD Baden-Württemberg – sind wir uns einig?
Publication History
Publication Date:
05 April 2019 (online)
Hintergrund:
Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 01. Juli 2017 übernahmen die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg neue Aufgaben, die neben der gesundheitlichen Beratung auch bauliche und hygienische Fragestellungen im Prostitutionsgewerbe beinhalten. Im Rahmen erster Anfragen zu Hygieneplänen und Bauanträgen wurde der Wunsch nach einheitlichen Bewertungsrichtlinien an das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg herangetragen. Dazu bildete sich im Mai 2018 eine Arbeitsgruppe: „Hygiene im Prostitutionsgewerbe“.
Zielsetzung:
Ziel der Arbeitsgruppe war die Erstellung infektionshygienischer Empfehlungen für das Prostitutionsgewerbe als fachliche Orientierung für den ÖGD in Baden-Württemberg. Damit soll ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter ermöglicht werden.
Methode:
In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der tangierten Arbeitsschwerpunkte (Kommunalhygiene, Gesundheitsförderung und Prävention, AIDS-STI-Beratung, Gesundheitsschutz mit Hygieneüberwachung) wurden in vier Arbeitstreffen Fragestellungen, die sich aus dem Prostituiertenschutzgesetz für die Gesundheitsämter ergeben, gesammelt. Diese wurden nach Themengebieten gegliedert und in Fokusgruppen bearbeitet. Die Zwischenergebnisse wurden von anderen Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Gesundheitsämtern fachlich ergänzt und kommentiert. Zu speziellen Fragestellungen, wie beispielweise der Anwendbarkeit des Medizinprodukterechts oder der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser in den Prostitutionsstätten, wurden die entsprechenden Experten im ÖGD oder die zuständigen Behörden beteiligt.
Ergebnisse:
Aus der Arbeitsgruppe entstanden „Hinweise zu speziellen Hygieneanforderungen für das Prostitutionsgewerbe“, angelehnt an die Systematik eines Musterhygieneplans. Diese differenzieren verschiedene Anforderungen nach Einrichtungsformen und Zielgruppen und beinhaltet Abschnitte zu Personalhygiene, Kundenhygiene, Reinigung/Desinfektion von Sextoys und Zubehör, Reinigung von Flächen und Räumen.
Weitere Handreichungen sind:
-
Übersicht der Prostitutionsstätten und -formen unter Berücksichtigung räumlicher und hygienischer Rahmenbedingungen,
-
Checkliste zu Mindestanforderungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz und bauliche Empfehlungen des Arbeitskreises,
-
„Informationen für BetreiberInnen“, eine zielgruppenspezifische Zusammenfassung der vorangehenden Dokumenten.
Fazit:
Um ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter im Bereich Infektionshygiene für das neue gesetzlichen Aufgabenfeld des Prostituiertenschutzgesetzes zu ermöglichen, sind Rahmenvorgaben und Handreichungen sinnvoll. Diese konnten im Rahmen der geschilderten Beteiligungsprozesse zeitnah und praxisbezogen erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden den Gesundheitsämtern zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.