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DOI: 10.1055/s-0039-1679972
Beeinflusst eine Fraktur unter spezifischer Therapie das Verordnungsverhalten?
Publication History
Publication Date:
05 March 2019 (online)
Einleitung:
Eine spezifische Therapie bei Osteoporose reduziert die Frakturhäufigkeit, kann Frakturen jedoch nicht vollständig verhindern. Mit zunehmender Frakturanzahl steigt der Schweregrad der Osteoporose und das Risiko für Folgefrakturen signifikant. Ziel unserer Untersuchung war, ob das Auftreten einer oder mehrerer Frakturen unter antiresorptiver Therapie zu einer Änderung der spezifischen Medikation führt.
Methode:
Seit 2005 können Patientinnen und Patienten mit therapiedürftiger Osteoporose im Raum Aachen/Heinsberg von Osteologen (DVO) im Rahmen eines besonderen Versorgungsprogrammes versorgt werden, seit 2010 der gesamte Bereich der KV Nordrhein. Im Rahmen dieses Programmes werden die therapeutischen Maßnahmen pseudonymisiert erfasst und können daher anonymisiert ausgewertet werden. In dieser Datenbank wurden alle Fälle mit Fraktur unter laufender spezifischer Therapie erfasst und die Therapie vor und nach Frakturereignis ausgewertet.
Ergebnisse:
Im Zeitraum 2005 bis 2016 wurden insgesamt XX Patienten eingetragen. Es wurden 502 Fälle erfasst, bei denen unter laufender Therapie eine Fraktur dokumentiert wurde. Bei 29 Fällen wurden zwei Frakturen unter Therapie dokumentiert. In 75% (379 Fälle) wurde die Therapie unverändert fortgeführt, in 25% (123 Fälle) wurde ein Wechsel eingeleitet, überwiegend von Bisphosphonaten (79 oral, 27 i.v.) zu Denosumab (n = 60), Strontiumranelat (n = 11) oder Teriparatid (n = 23). Bei zweiter dokumentierter Fraktur wurde in 59% (n = 17) die Therapie fortgeführt, in 41% (n = 12) gewechselt. Hier erfolgt der Wechsel überwiegend zu Denosumab (n = 4) und Teriparatid (n = 5).
Diskussion:
Eine Fraktur unter spezifischer Therapie sollte zu einer Überprüfung der Therapie führen, muss aber nicht zwingend zum Therapiewechsel führen, wenn die eingeleitete Therapie weiterhin adäquat erscheint. Im Falle eines Therapiewechsels wurden entweder SrR oder Denosumab als alternatives Wirksystem oder Teriparatid als anabole Substanz gewählt. Vor allem nach zweiter Fraktur unter Therapie erfolgte in 5 von 29 Fällen ein Wechsel zur anabolen Therapie. Dies zeigt, dass sich das Verordungsverhalten von Osteologen am Schweregrad der Osteoporose orientiert und differenziert angewandt wird. Limitierend ist anzufügen, dass nur das Frakturereignis, nicht aber der Schweregrad der Fraktur erfasst wurde.