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DOI: 10.1055/s-0039-1693496
Stand der Reform der ärztlichen Gebührenordnungen aus Sicht des BDDH e. V.
Publication History
Publication Date:
26 August 2019 (online)
Zur Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung wird bei sozialversicherten Patienten im ambulanten Bereich der EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) verwendet, zur Abrechnung bei Privatpatienten, Selbstzahlern und im Rahmen der Unfallversicherung/ Berufsgenossenschaften hingegen die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Hinter beiden Abrechnungssystemen steht eine sehr unterschiedliche Philosophie: Einmal die Versorgung Sozialversicherter mit den notwendigen medizinischen Leistungen, zum anderen die Honorierung des Arztes für seine freiberufliche Tätigkeit. Dies ist der Grund, warum ähnliche Leistungen in beiden Systemen unterschiedlich bezahlt werden und auch andere Partner an einer Modernisierung und Reform dieser Regelwerke beteiligt sind. Sowohl bei dem EBM als auch bei der GOÄ ist eine Reform seit Jahren überfällig aber absolut erforderlich, um einerseits neu etablierte medizinische Leistungen und auch neue hämostaseologische Untersuchungen abbilden zu können und auch die Honorierung einzelner Leistungen an die aktuelle Kostensituation (Personalaufwand, Reagenzien, Analyzer, etc.) anzupassen.
Die große Koalition hat zu Beginn ihrer Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode eine wissenschaftliche Kommission eingesetzt, da die beiden diskutierten Modelle, insbesondere Beibehaltung von zwei großen Versicherungssystemen (CDU) vs. Bürgerversicherung (SPD) in der Koalitionsverhandlung nicht vereinbar waren. Ein Resultat war bisher das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSG), mit dem Unterschiede bei Privat- und Kassenversicherten, insbesondere beim zügigen Zugang zu Fachärzten, aufgehoben werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob hier nicht ein Bürokratiemonster geschaffen wird, welches die Patienten wenig nutzen. Im Weiteren ist es wenig wahrscheinlich, dass sich in der verbleibenden Regierungszeit diesbezüglich noch etwas bewegt. Was bisher erarbeitetet wurde, stellen wir Ihnen unten dar. Was daraus in welchem Umfang realisiert werden wird, insbesondere wenn sich die politischen Konstellationen bzw. die Regierungsverantwortung ändern sollten, ist derzeit nicht abzusehen.