Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2015; 5(1): 36-43
DOI: 10.1055/s-0040-100140
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Organtransplantation und -spende – Voraussetzungen, Verteilung und Ablauf

Gregor Blank
,
Ingmar Königsrainer
,
Alfred Königsrainer
,
Silvio Nadalin
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Publication History

Publication Date:
19 February 2015 (online)

Abstract

Grundvoraussetzung zur Organspende ist neben der zweifelsfreien Feststellung des Hirntodes die Einwilligung des Spenders, wobei das Transplantationsgesetz (TPG) die rechtliche Grundlage darstellt. Die Hirntoddiagnostik erfolgt durch zwei verschiedene Ärzte nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Allokation der einzelnen postmortal entnommenen Organe verläuft nach zum Teil unterschiedlichen Kriterien, im Vordergrund stehen jedoch immer die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit.

Kernaussagen

  • Prinzipiell können in jedem Krankenhaus mit Intensivstation postmortale Organspenden durchgeführt werden.

  • Die gesetzliche Grundlage der Organtransplantation in Deutschland bildet das Transplantationsgesetz (TPG).

  • Grundvoraussetzung zur Organspende ist neben der zweifelsfreien Feststellung des Hirntods die Einwilligung des Spenders, ggf. durch Angehörige.

  • Alle Bundesbürger sind seit dem 1.11.2012 aufgefordert, ihre eigene Bereitschaft zur Organspende schriftlich festzuhalten, z. B. in Form eines Organspendeausweises. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

  • Die Hirntoddiagnostik erfolgt durch 2 verschiedene Ärzte und nach einem vorgeschriebenen Stufenschema:

    • Voraussetzung ist das Vorliegen einer primären oder sekundären Hirnschädigung.

    • Anschließend erfolgt mittels klinischer Untersuchung der Nachweis einer tiefen Bewusstlosigkeit, fehlender Hirnstammreflexe sowie des Atemstillstands.

    • Als letzter Schritt muss die Irreversibilität der Hirnschädigung nachgewiesen werden durch ergänzende apparative Diagnostik oder nach einem angemessenen Beobachtungszeitraum.

  • In Deutschland ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Koordinierungsstelle, die sämtliche Schritte der Organspende organisiert.

  • Die Allokationskriterien der einzelnen Organe sind z. T. unterschiedlich, im Vordergrund stehen immer die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit.

  • Die Lebendspende bietet angesichts des aktuellen Mangels an Organspendern eine echte Alternative zur postmortalen Organspende für Nieren- und Lebertransplantationen.

Ergänzendes Material