Die Beratung von Eltern, die sich getrennt haben oder scheiden lassen, gehört zu den ausdrücklichen Aufgaben von Erziehungs- und Familienberatungsstellen (gemäß § 17 SGB VIII), ebenso wie die Beratung in Fragen des Umgangs nach Trennung und Scheidung (§ 18 SGB VIII). Bereits in den 1990er-Jahren war dies – einer damals selbst erhobenen Statistik zufolge – der häufigste Anmeldegrund in unserer Einrichtung. Einhergehend mit Veränderungen in den familien- bzw. kindschaftsrechtlichen Gesetzesregelungen sind neue Aufgaben und Herausforderungen für diese Arbeit entstanden.