VPT Magazin 2020; 06(02): 14-15
DOI: 10.1055/s-0040-1701753
Praxis

Mehr Geld für Betriebliche Gesundheitsförderung

Zusammenfassung

Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Bis zu dieser Höhe müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Eine Chance für Physiotherapeuten.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
04. Februar 2020

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