RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0040-1708407
Abschätzungen zum Strahlenschutz bei der Gammasonden-gestützten Entfernung von Tc-99 m-PSMA-markierten Lymphknoten
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. April 2020 (online)
Ziel/Aim Die Gammasonden-gestützte operative Entfernung von markierten Lymphknoten (LK) mit Tc-99 m-PSMA-Liganden (TPRS) stellt ein neues interdisziplinäres Verfahren zur Behandlung von LK-Metastasen beim metastasierenden kastrationsresistenten Prostatakarzinom dar. Für die behördliche Genehmigung muss sichergestellt sein, dass die Freigrenze gem. Strahlenschutzverordnung für Tc-99 m von 10 MBq zum Zeitpunkt der Operation sicher unterschritten ist. Dazu ist eine Betrachtung der Tracerkinetik nötig. Hier wird die effektive Halbwertszeit des Radiotracers Tc-99 m-PSMA I&S, eine optimale zu applizierende Aktivität, sowie die mögliche Anzahl durchführbarer Operationen für einen strahlenschutzrechtlich nicht überwachten Operateur (Hp(10) < 1 mSv/Jahr) bestimmt.
Methodik/Methods Zur Messung des Aktivitätsverlaufs wird ein geeichtes Dosisleistungsmessgerät verwendet. Mit Hilfe von Phantommessungen und Messungen an 8 frisch injizierten Patienten (1 min p.i.) wird das Gerät kalibriert. Diese Kalibration wird auf ein Patientenkollektiv von 6 Patienten angewendet und anhand dessen die effektive Halbwertszeit des Tc-99 m-PSMA I&S bestimmt. Des Weiteren wurden für die Operateure die effektiven Dosen mit geeichten Personendosimetern als Hp(10) ermittelt und diese Werte mit den Abschätzungen verglichen.
Ergebnisse/Results Für die betrachteten 6 Patienten ergibt sich eine effektive Halbwertszeit von 4,15 h. Bei Annahme eines Operationszeitpunktes 24 h p.i. wurde eine optimale Tc-99 m-PSMA I&S-Aktivität von 550 MBq ermittelt. Ein strahlenschutzrechtlich nicht überwachter Operateur kann auf Basis der Abschätzungen und eines angenommenen Abstandes zum Patienten von 0,25 m jährlich 241 Operationen durchführen. Der Vergleich mit den ermittelten effektiven Dosen der Operateure bei im Mittel zweistündigen Operationen ergab eine Übereinstimmung mit den Abschätzungen und eine mittlere Körperdosis von 4 ± 1 µSv pro Eingriff.
Schlussfolgerungen/Conclusions Aus den hier ermittelten Dosisabschätzungen wird klar, dass bei Einhalten der hier empfohlenen Aktivitätsgrenzen alle strahlenschutzrechtlichen Vorgaben (A < 10 MBq, Hp(10) < 1 mSv/Jahr) erfüllt werden können. Es gibt keine relevante Limitierung der Operationskapazität durch Aspekte des Strahlenschutzes.