VPT Magazin 2020; 06(03): 13
DOI: 10.1055/s-0040-1708903
Praxis

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – das ändert sich

Zusammenfassung

Zum 1. März 2020 tritt das im vergangenen Sommer beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung einen gezielten und gesteigerten Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten fördern, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen. Auch der physiotherapeutische Beruf fällt unter die Begriffsbestimmung der Fachkräfte. Grund genug, einmal genauer zu schauen, was sich mit dem Gesetz ändert und was bei der Einstellung von Physiotherapeuten aus dem nicht-europäischen Ausland beachtet werden muss.



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Article published online:
16 March 2020

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