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kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(03): 8
DOI: 10.1055/s-0040-1709382
DOI: 10.1055/s-0040-1709382
Aktuelles
ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: Das letzte Wort hat der Patient
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. März 2020 (online)
Das Bundesgesundheitsministerium erhöht erneut die Schlagzahl bei der Einführung der elektronischen Patientenakte. Im Gesetzentwurf für ein „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG) formuliert das BMG klare Regeln zur Datenhoheit des Patienten, setzt der Gematik und der Selbstverwaltung detaillierte Fristen – und ermöglicht erstmals die Datenspende.