kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(03): 8
DOI: 10.1055/s-0040-1709382
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ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: Das letzte Wort hat der Patient

Guntram Doelfs
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Publikationsdatum:
25. März 2020 (online)

Das Bundesgesundheitsministerium erhöht erneut die Schlagzahl bei der Einführung der elektronischen Patientenakte. Im Gesetzentwurf für ein „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG) formuliert das BMG klare Regeln zur Datenhoheit des Patienten, setzt der Gematik und der Selbstverwaltung detaillierte Fristen – und ermöglicht erstmals die Datenspende.