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kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(03): 12
DOI: 10.1055/s-0040-1709388
DOI: 10.1055/s-0040-1709388
Aktuelles
APPS AUF REZEPT: Kassen fordern strengere Kriterien
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. März 2020 (online)
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) legt fest, dass Apps künftig von Krankenkassen bezahlt werden müssen, wenn ein Arzt sie verschreibt. Unter welchen Voraussetzungen, erläutert das Bundesgesundheitsministerium in einem Referentenentwurf, der seit Mitte Januar vorliegt. Die Kassen haben Nachbesserungsbedarf angemeldet.