Zeitschrift für Palliativmedizin 2020; 21(05): e20
DOI: 10.1055/s-0040-1715003
Poster Wissenschaftliches Abstract
Individualethische und organisationsethische Aspekte

Ist die Situationsbeschreibung „Endstadium einer unheilbaren Krankheit“ bei Patient*innen mit Krebserkrankungen ausreichend konkret? [81]

K Lutterbüse
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
,
C Roch
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
,
T Henking
2   Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Würzburg, Deutschland
,
S Neuderth
2   Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Würzburg, Deutschland
,
B van Oorschot
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
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Fragestellung Die Festlegungen für die Anwendung einer Patientenverfügung sollten möglichst eindeutig sein. Gängige Patientenverfügungen schlagen u.a. das „[…] Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit […], selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“1 vor. Uns interessierte, wie Ärzt*innen diese Anwendungssituation bei Patient*innen mit unheilbaren Krebserkrankungen beurteilen.

Studiendesign Ärztebefragung

Methodik Entwicklung von 3 Fallvignetten: F1: 67-jähr. Pat. mit metast. Lungenkrebs unter palliativer Systemtherapie (TKI) und akutem Nierenversagen; F2: 47-jähr. Pat. mit progredientem therapierefraktärem Glioblastom und V. a. Myokardinfarkt; F3: 89-jähr. dementer Pat. in red. Allgemeinzustand mit CLL ohne Tumortherapie und fulminanter Pneumonie. Online-Befragung ärztlicher Leiter*innen der deutschen DKG-zertifizierten Organkrebszentren (12.8.-18.10.19; inkl. 3 Erinnerungen).

Ergebnis Der Fragebogenrücklauf betrug 10,4 % (91/874). 21 Befragte waren weiblich (23 %), das mittlere Alter betrug 52 Jahre (Md = 54 Jahre). 63 Befragte (69 %) gaben an, täglich oder wöchentlich mit Patientenverfügungen konfrontiert zu sein. 89 Befragte gaben eine Einschätzung zu F1–F3 ab (98 %). Für 31 % entsprach die in F1 beschriebene Lebens- und Behandlungssituation (LBS) der Anwendungssituation (AS), für die Übrigen (69 %) nicht. Für 49 % entsprach die in F2 beschriebene LBS der AS, die Übrigen (51 %) sahen dies nicht so. Für 31 % entsprach die in F3 beschriebene LBS der AS, die Übrigen (69 %) sahen dies nicht so. Die Fälle fanden 93 % der Befragten realitätsnah/eher realitätsnah (1 Enthaltung).

Diskussion Die in den Fallvignetten beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen wurden als realitätsnah erachtet. Dennoch divergieren die Einschätzungen, ob die Anwendungssituation vorliegt – auch bei erfahrenen Ärzt*innen – stark. Der geringe Rücklauf schränkt die Aussagekraft der Studie ein.

Take Home Message für die Kongressbesucher Die divergierenden Einschätzungen deuten auf weiteren Klärungsbedarf der untersuchten Anwendungssituation hin.



Publication History

Article published online:
31 August 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York

 
  • Quellenangaben

  • 1 vgl. u.a. BMJV: Patientenverfügung.