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VPT Magazin 2020; 06(08): 14-15
DOI: 10.1055/s-0040-1718617
DOI: 10.1055/s-0040-1718617
Praxis
Neue Heilmittelrichtlinie tritt erst 2021 in Kraft

Zusammenfassung
Die Verärgerung bei den Heilmittelverbänden ist groß: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der neuen ärztlichen und zahnärztlichen Heilmittelrichtlinien auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Bis zum ursprünglich geplanten Start am 1. Oktober 2020 konnte keine flächendeckende Versorgung der Arztpraxen mit entsprechender Praxissoftware gewährleistet werden. Die Verbände fordern die Politik zu sofortigem Handeln auf!
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
01. Oktober 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York