kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(11): 16
DOI: 10.1055/s-0040-1721252
Aktuelles // Rechtskolumne

Ein Arzt sollte kein Strohmann sein

Tobias Weimer

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Gründung eines MVZ über einen gründungsberechtigten vertragsärztlichen Strohmann eine Straftat darstellt. Im besagten Fall hatte ein Apotheker einen Vertragsarzt eingesetzt, um sich gewinnbringend Einfluss auf die Zytostatika-Verordnung in einem MVZ zu erschließen.



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Artikel online veröffentlicht:
05. November 2020

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