Bevor neue Gesundheitstechnologien angewendet und bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden dürfen, müssen sie als erstattungsfähig gelten. Voraussetzung hierfür ist ein mehrstufiger Marktzugangsprozess. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Auswirkungen von Marktzugangsregulierungen auf den medizinisch-technischen Fortschritt aufzuzeigen und die Rolle der Krankenhäuser zu skizzieren.