Klinik Einkauf 2021; 03(01): 36-37
DOI: 10.1055/s-0040-1726215
Special Corona

Aktuelle Rechtsprechung: Das EU-Vergaberecht in Zeiten der Pandemie

Matthias Kühn

Die Corona-Pandemie unterscheidet nicht zwischen Kliniken, die unreguliert einkaufen können, und den Kliniken, die als öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht beachten müssen. Während viele Gesetze Erleichterungen vorsehen, gilt das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte unverändert. Wie geht die Rechtsprechung damit um?



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
01. März 2021

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  • Quellen

  • 1 Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation (2020/C 108 I/01) vom 1. April 2020.
  • 2 Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie (8. Juli 2020); Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (19. März 2020).