Eine chirurgische Therapie ist bei angeborenen Fehlbildungen des unteren kindlichen Gastrointestinaltraktes und bei intestinalen Notfällen erforderlich. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die Operationsindikation zeitgerecht zu stellen und eine – selten notwendige – Notfallversorgung zu erkennen.
Bei den nachfolgend vorgestellten angeborenen Fehlbildungen des unteren Gastrointestinaltraktes (anorektale Fehlbildungen; Morbus Hirschsprung; Malrotation; Invagination) ist die differenzierte Diagnostik zur Begründung der Operationsindikation und optimalen Planung des Eingriffes von zentraler Bedeutung.
Gastrointestinale Fehlbildungen können in der Regel gut im frühen Säuglingsalter korrigiert werden. Es ist allerdings zu beachten, dass diese Fehlbildungen erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Patienten haben können. Diese Langzeitauswirkungen müssen den weiterbehandelnden Ärzten bewusst sein. Eine entsprechende Weiterbetreuung muss gewährleistet werden.