Abstract
Bisher gab es für den Lehrrettungsassistenten keine gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Das Gesetz zum Notfallsanitäter (NotSanG) und die ergänzende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) ändern das nun: Praxisanleiter benötigen künftig eine umfassende berufspädagogische Eignung.