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Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2015; 5(4): 232
DOI: 10.1055/s-0041-102616
DOI: 10.1055/s-0041-102616
Politik und Gesundheit
Steckbrief – Der MDK – Kontrolleur und Gutachter
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. September 2015 (online)
Was macht der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)?
Die MDKs wurden 1989 mit Inkrafttreten des SGB V als Nachfolger des Vertrauensärztlichen Dienstes (Abt. Krankenversicherung) der jeweiligen Landesversicherungsanstalten gegründet. Sie beraten und begutachten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Der MDK in eigenen Worten: „Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen der MDK stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.“ (http://www.mdk.de)