Tagtäglich müssen Anästhesisten entscheiden, ob und ggf. wann bei Patienten eine rückenmarksnahe Anästhesie durchgeführt werden kann, die eine Thromboembolieprophylaxe erhalten haben oder unter einer antithrombotischen Medikation stehen. Zur Erleichterung dieses Entscheidungsprozesses hat die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) mit Beschluss vom 21.07.2014 nunmehr in 3. Überarbeitung Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Zeitintervalle herausgegeben und als S1-Leitlinie „Rückenmarksnahe Regionalanästhesien und Thromboembolieprophylaxe / antithrombotische Medikation“ publiziert [1]. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil seit dem Erscheinen der letztmaligen Fassung im Jahr 2007 mehrere neue orale Antikoagulanzien (NOAKs) und Thrombozytenaggregationshemmer für den deutschen Markt zugelassen wurden. Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Verordnung vor und nach rückenmarksnaher Punktion bzw. Katheterentfernung sollten nun ausgeräumt werden. In der nachfolgenden Übersicht werden die wichtigsten Empfehlungen zusammengefasst und erläutert.