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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(03): 251-253
DOI: 10.1055/s-0041-103015
DOI: 10.1055/s-0041-103015
Recht und Wirtschaft
Was kommt auf die Ärzteschaft zu?
DAS NEUE ANTIKORRUPTIONSGESETZFurther Information
Publication History
Publication Date:
26 June 2015 (online)

Bereits im Herbst 2015 soll es in Kraft treten: Das Antikorruptionsgesetz, der Gesetzgeber will mit dem „Betrug auf Rezept“ aufräumen und künftig die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gewährleisten. Niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten, die nicht aus Gründen des Patientenwohls, sondern aus eigenwirtschaftlichem Interesse Medikamente oder Hilfsmittel verordnen oder andere Leistungserbringer unzulässig empfehlen, drohen damit künftig nicht nur zivil-, zulassungs- und berufsrechtliche Konsequenzen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung.