Das Bewusstsein der Ärzteschaft für drohende steuerliche Belastungen ist in den
letzten Jahren stetig gewachsen. Neben der Umsatzsteuer für rein kosmetische
Leistungen sind insbesondere die Möglichkeit von gewerblichen Einkünften und die
damit einhergehende Gewerbesteuerpflichtigkeit von Bedeutung. Mehrere aktuelle
Entscheidungen des höchsten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs
(BFH), haben nun Klarheit in wichtigen Teilaspekten gebracht.