Die Aufklärung ist Voraussetzung für eine informierte und wirksame Einwilligung des Patienten in einen ärztlichen Eingriff. Sie umfasst dabei mehr als eine bloße Informationsvermittlung: In einem dialogischen Prozess soll der Arzt den Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen – unter Beachtung seiner individuellen Situation und Wertvorstellungen.