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Der Nuklearmediziner 2016; 39(01): 64-66
DOI: 10.1055/s-0041-107706
DOI: 10.1055/s-0041-107706
Recht und Wissenschaft
Übermittlung von Patientenunterlagen an Krankenkasse und MDK
Transfer of Patient Data to Health Funds and the Medical ServiceWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. März 2016 (online)

I. Problemstellung
Krankenkassen fragen gerade im Zusammenhang mit Kostenübernahmeanträgen immer wieder nach der vollständigen Krankengeschichte oder fordern vom Arzt weitere Informationen an. Diese Anforderungen bedeuten erheblichen Aufwand für die Ärzte. Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Daten der Arzt im ambulanten oder stationären Bereich übermitteln darf.