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kleintier konkret 2016; 19(03): 34-35
DOI: 10.1055/s-0041-108181
DOI: 10.1055/s-0041-108181
praxis
management
Finanzamt an den außergewöhnlichen Belastungen beteiligen – Höherer steuerlicher Abzugsbetrag seit Jahresbeginn 2016
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Juni 2016 (online)
Bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Aufwendungen, die dem Privatbereich des Tierarztes zuzurechnen sind. Ihre steuerliche Berücksichtigung erfolgt aus sozialen Gründen und wird nur auf Antrag gewährt. Sie sind grundsätzlich nicht in voller Höhe abzugsfähig. Der Beitrag informiert, welche Änderungen sich mit Beginn des Jahres ergeben haben.