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DOI: 10.1055/s-0041-110398
Richtigstellung und Entgegnung zum Beitrag „Ist die Rententabelle der DOG dem Gutachter noch zuzumuten?“ von H. Burggraf, Klin Monatsbl Augenheilkd 2015; 232: 891–893
Correction and Response to Article “Is the DOG Pension Table Tolerable for the Expert?” by H. Burggraf, Klin Monatsbl Augenheilkd 2015; 232: 891–893Publication History
eingereicht 13 November 2015
akzeptiert 24 November 2015
Publication Date:
17 June 2016 (online)
Die Aktualität der MdE-Werte löst eine in zeitlichen Abständen regelmäßig wiederkehrende Diskussion aus. Leider bleibt der Beitrag von Burggraf bei der Bewertung der Erblindung eines Auges mit einer MdE von 35 bis 40 % die zu fordernde Begründung anhand von medizinischen und sonstigen Erfahrungssätzen in Bezug auf die Auswirkung auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen vollkommen schuldig. Es ist eben auch nicht zu begründen, warum der Verlust des – in den meisten Fällen auch zuvor nicht vorhandenen – Stereosehens und einer kleinen temporalen Sichel im Gesichtsfeld eine MdE von 40 % ergeben könnte. Es sei denn, es läge noch ein weiterer heterolateraler Schaden vor, der ja dann per se die MdE erhöhen würde. Würde man die MdE für den Verlust eines Auges erhöhen, müsste dies gleichzeitig eine Erhöhung aller anderen MdE-Werte nach sich ziehen, was nicht möglich ist, da es keine MdE > 100 % geben kann. Zudem wäre weder die Relation zwischen GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) und SozER (Soziales Entschädigungsrecht) gewahrt noch die Gleichstellung mit dem Verlust der linken Hand. Die Tatsache, dass die Sehschärfe im beidäugigen Sehen i. d. R. 4 % besser ist als im monokularen Einfachsehen spielt im Erwerbsleben keine relevante Rolle.
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Literatur
- 1 Ludolph E Hrsg. Der Unfallmann. Begutachtung der Folgen von Arbeitsunfällen, privaten Unfällen und Berufskrankheiten. 13. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer; 2013