Aktuelle Kardiologie 2015; 4(06): 402-404
DOI: 10.1055/s-0041-110821
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Praxisrecht – Arbeitsteilung: Delegation, erweiterte Delegation und Substitution

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Publikationsdatum:
14. Dezember 2015 (online)

Neue Formen von Arbeitsteilung in der Medizin

Arbeitsteilung ist aus der modernen Medizin nicht wegzudenken.[1] Das weiß jeder Mediziner. Ob Praxis oder Klinik: praktisch klappt das meist mit der Arbeitsteilung.

Arbeitsteilung kann Delegation oder erweiterte Delegation, vielleicht sogar sogenannte Substitution sein. Genau an dieser Stelle wird es schwieriger. Delegierte Leistungen sind nur abrechenbar, wenn die Delegation zulässig war. Nur dann gilt die Delegation als persönliche Leistungserbringung.

Grundsätzlich erbringt ärztliche Behandlung der Arzt eigenhändig (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Ausnahme ist die zulässige Delegation von Aufgaben an nichtärztliches Personal (§ 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V). War die Delegation nicht zulässig und wurde vom Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) als vertragsarztrechtskonforme Leistung in Rechnung gestellt, dann

  • berechtigt dies die KV zu Rückforderungen,

  • ist das Abrechnungsbetrug und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen,

  • kann dies Verfahren auf Überprüfung der Zulassung von Amts wegen nach sich ziehen und

  • sogar im schlimmsten Fall bis hin zu Approbationsentzug gehen.

Und dennoch bleibt es dabei: Arbeitsteilung ist aus der Medizin nicht wegzudenken. Warum das so ist, sei nachfolgend skizziert. Im Anschluss ist aufgezeigt, wodurch sich Formen der Arbeitsteilung unterscheiden.