Frauenheilkunde up2date 2016; 10(01): 15-29
DOI: 10.1055/s-0041-111473
Allgemeine Gynäkologie und gynäkologische Onkologie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Operative Therapie des Ovarialkarzinoms

Stefan Kommoss
,
Veit-Simon Eckle
,
Ernst Oberlechner
,
Harald Abele
,
Bernhard Krämer
,
Sara Y. Brucker
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
24. Februar 2016 (online)

Preview
Kernaussagen
  • Der postoperative Tumorrest stellt in der Behandlung des Ovarialkarzinoms den wichtigsten Prognosefaktor dar. Das Ziel einer jeden zytoreduktiven Operation sollte daher das Erreichen einer makroskopischen Tumorfreiheit sein („R0-Resektion“).

  • Eine „R1-Resektion“ (postoperativ makroskopisch sichtbarer Tumor vorhanden) kann nicht durch eine nachfolgende adjuvante Chemotherapie ausgeglichen werden.

  • Bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom kommt es nach laparoskopischen Eingriffen in vielen Fällen innerhalb kürzester Zeit zur Ausbildung von Bauchdeckenmetastasen im Bereich der Trokareinstichstelle. Bei hochgradigem Verdacht auf ein Ovarialkarzinom sollte deshalb auf die Durchführung einer diagnostischen Laparoskopie nach Möglichkeit verzichtet werden.

  • Die operative Versorgung des Ovarialkarzinoms sollte in einem Zentrum für gynäkologische Onkologie erfolgen.

  • Mit der jungen Patientin kann unter der Voraussetzung eines adäquaten chirurgischen Stagings und hierbei gesichertem Stadium FIGO IA, G1 eine fertilitätserhaltende Operation besprochen werden. Aufgrund erhöhter Rezidivraten ist nach abgeschlossener Familienplanung die Durchführung einer Komplettierungsoperation dringend anzuraten.

  • Eine Kombination aus Allgemein- und Epiduralanästhesie verbessert die postoperative Schmerztherapie und verringert Komplikationen wie Pneumonien, postoperative Übelkeit/Erbrechen und Motilitätsstörungen des Darmes.