Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Januar beschlossen, die geltenden Corona-Sonderregeln
für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 zu verlängern.
Die Sonderregeln betreffen die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach
telefonischer Anamnese sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.
Ende Dezember 2020 begann auch in Deutschland die Impfung gegen das Corona-Virus.
Der VPT hat ein Formular für Therapeuten zum Berufsnachweis erstellt.