kma - Klinik Management aktuell 2021; 26(10): 16
DOI: 10.1055/s-0041-1739067
Aktuelles // Rechtskolumne

Rechtskolumne: Vorsicht bei der Strukturprüfung

Tobias Weimer

Krankenhäuser müssen die Einhaltung von Strukturmerkmalen auf Grund des vom BfARM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Das bedeutet: Leistungen dürfen ab dem Jahr 2022 nicht mehr vereinbart und nicht abgerechnet werden, wenn die Einrichtung die Strukturmerkmale der beantragten Leistung nicht oder nicht mehr erfüllt.



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Artikel online veröffentlicht:
26. Oktober 2021

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