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Klinik Einkauf 2021; 03(05): 42-44
DOI: 10.1055/s-0041-1739333
DOI: 10.1055/s-0041-1739333
Recht
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschaffung
Der Gesetzgeber hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) verabschiedet. Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, sich darum zu bemühen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Die Einkaufsabteilungen sollten bereits jetzt damit beginnen, die Compliance-Maßnahmen umzusetzen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
25. Oktober 2021
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