Zusammenfassung
Eine sehr häufig aufgeworfene Fragestellung ist die nach der Behandlung der Umsatzsteuer in physiotherapeutischen Praxen. Hierzu gibt es nunmehr eine neue Rechtsprechung. Diese bestätigt die seitens der Rechtsabteilung des VPT immer vertretene Rechtsauffassung, informiert VPT Justiziar D. Benjamin Alt. Konkret geht es um ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.04.2021 mit dem Aktenzeichen 1 K 2249/17 U, welches am 09.09.2021 veröffentlicht wurde.