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DOI: 10.1055/s-0042-102020
Aus der Gutachtenpraxis: Trillerpfeifen-Attacke durch das Telefon
From the Expert’s Office: Whistle-Attack by Phone-CallPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. April 2016 (online)
Einleitung
Vor einiger Zeit erschien in einer deutschen Tageszeitung ein kurzer Artikel mit folgendem Wortlaut: „Geldstrafe nach Trillerpfeifen-Attacke! Mit dem lauten Pfiff einer Trillerpfeife hat sich eine Pfälzerin gegen einen Werbeanruf gewehrt – und muss dafür nun € 800,00 Geldstrafe zahlen. Sie erhielt einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, weil die Mitarbeiterin des Call-Centers durch den Pfiff ein Lärmtrauma erlitten hatte.“
Nach Auskunft des Gerichts hat es sich um einen Strafbefehl gehandelt, der nach Aktenlage der Staatsanwaltschaft durch den zuständigen Richter in einem schriftlichen Verfahren erlassen worden ist. Nähere Angaben wurden in dem Strafbefehl nicht gemacht. Eine mündliche Hauptverhandlung mit anschließendem Urteil hat nicht stattgefunden, weil der Einspruch gegen den Strafbefehl am Tag vor der terminierten Hauptverhandlung zurückgenommen worden sei. Grundlage für die Beurteilung war ein Attest der Geschädigten über das Vorliegen eines persistenten Pfeifgeräusches. Ein medizinisches oder technisches Gutachten wurde nicht erstellt.
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Literatur
- 1 Liedtke M. Akute Gehörschäden durch extrem hohe Schalldruckpegel. HNO 2010; 58: 106-109
- 2 Feldmann H, Brusis T. Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. 7. Aufl. Thieme Verlag; 2012